An das
Amt der Oberösterreichischen
Landesregierung
Betrifft: Stellungnahme des
Österr. Staffordshire Bullterrier Club
zu Beilage
zu Verf-2012-122823/75-Mar
Begutachtungsentwurf
Oö Hundehaltegesetz-Novelle 2021
Sehr geehrte
Damen und Herren der OÖ-Landesregierung! ..........
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An das
Amt der Oberösterreichischen
Landesregierung
Betrifft: Stellungnahme des
Österr. Staffordshire Bullterrier Club
zu Beilage
zu Verf-2012-122823/75-Mar
Begutachtungsentwurf
Oö Hundehaltegesetz-Novelle 2021
Sehr geehrte
Damen und Herren der OÖ-Landesregierung!
Der
Österreichische Staffordshire Bullterrier Club
(ÖSBC), Verbandskörperschaft des ÖKV, erlaubt sich
zu den geplanten Verschärfungen durch Novelle 2021
des OÖ-Hundehaltegesetzes, wie folgt Stellung zu
nehmen.
2019 und 2020 hat in OÖ jeweils eine
schwere Hundeattacke stattgefunden, beim ersten Fall
waren bedauerlicherweise ein Kind und eine weitere
Person betroffen, beim zweiten kamen leider
ebenfalls zwei Personen zu Schaden.
Der erste
Vorfall ereignete sich im Juli 2019, wo ein
Pitbull-Mischling in Ottensheim durch ein
offenstehendes Gartentor entkommen, in ein Waldstück
gelaufen ist, dort einen 12jährigen Jungen
attackiert hatte, und einen Mann ebenfalls leicht
verletzt hat.
Der zweite Vorfall, der sich im
November 2020 im Bezirk Braunau ereignet hatte, bei
dem ein 60jähriger Landwirt von einem Jagdhund der
Rasse "Deutsch-Langhaar" schwer gebissen wurde. Ein
zu Hilfe eilender Mann wurde von diesem Hund
ebenfalls gebissen. Lt. Medien sei der Hund aus
einem Gehege entkommen.
https://ooe.orf.at/stories/3074886
Jeder
Hundebiss ist einer zu viel, egal von welchem Hund!
Aber wo liegt jetzt der Unterschied zwischen den
beiden Fällen?
Eigentlich nur darin, dass es sich
bei dem Hund 2019 um einen Pitbull-Mischling und
2020 um einen Deutsch-Langhaar gehandelt hat. In
beiden Fällen wurden die Unfälle durch die
Fahrlässigkeit der Hundehalter verursacht. Für die
Rasse Deutsch-Langhaar wird es vermutlich auch nach
diesem Vorfall keine generellen Einschränkungen
geben. Für Pitbulls & Co sieht die Sache da schon
ganz anders aus. Warum werden Bisse von anderen
Hunden toleriert und "bestimmte Rassen" gleich in
einer Anlassgesetzgebung auf eine Liste gesetzt und
mit massivsten Verschärfungen belegt? Ist das
möglicherweise auf die ungleiche mediale
Berichterstattung über Unfälle mit Hunden zurück zu
führen?
Es ist anzunehmen, dass es der Vorfall
von 2019 ist, der zum Anlass genommen wird, das OÖ
Hundehaltegesetz durch Novelle 2021 zu verschärfen
und eine Rasseliste einzuführen.
Bereits nach
dem Vorfall in Hamburg im Jahr 2000 wollte der
damalige LR Ackerl (SPÖ) 2001 in Oberösterreich eine
Rasseliste einführen. Dieses Vorhaben wurde von der
ÖVP unter LH Josef Pühringer unterbunden und dafür
2002 das derzeitig gültige OÖ-Hundehaltegesetz
geschaffen, welches von den Experten als
Vorzeigemodell eingestuft wird.
Dass die
Regelungen "allgemeiner Sachkundenachweis" für jeden
Hundehalter, sowie der "erweiterte
Sachkundenachweis" für auffällige Hunde und die
Maulkorb- und Leinenpflicht an stark frequentierten
Orten für alle Hunde der richtige Weg sind, Unfälle
mit Hunden zu reduzieren, zeigt die OÖ Bissstatistik
doch sehr deutlich.
LR Elmar Podgorschek
bestätigte 2017 sehr erfreut: "In der
Hundebiss-Statistik aus dem Jahr 2016 können wir
einen Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren
verzeichnen. Im Jahr 2006 waren es noch 379
Hundebisse bei 54.111 gemeldeten Hunden, im
vergangenen Jahr lediglich 218 Hundebisse bei 72.657
gemeldeten Hunden. Die Entwicklung geht für mich in
die richtige Richtung. Eine niedrige Anzahl an
Zwischenfällen trägt zu einem besseren Ruf der
Vierbeiner und zu mehr Verständnis und weniger Angst
bei. In Oberösterreich gibt es mit dem OÖ.
Hunderatgeber auch ein Handbuch zum OÖ.
Hundehaltegesetz, in dem die wichtigsten Regeln für
den Umgang und das Zusammenleben mit Hunden
aufgezeigt werden. Wenn Hundehalterinnen und
Hundehalter diese Regeln beachten, werden die
Hundebiss-Statistiken auch in Zukunft erfreulich
niedrige Zahlen aufweisen können“.
Mittlerweile
sind in OÖ ca. 78.000 Hunde gemeldet und jährlich
kommen rund 200 Fälle zur Anzeige. OÖ ist demzufolge
lt. Statistik nach wie vor sehr erfolgreich Unfälle
mit Hunden zu reduzieren.
Warum entscheidet
sich gerade OÖ, wo man bis jetzt auf Sachkunde und
Aufklärung gesetzt hat und ohne Liste eine
Vorzeigestatistik in punkto Unfälle mit Hunden
vorweisen kann, jetzt mit einer Anlassgesetzgebung
für die Einführung einer Rasseliste? Wenn man wie
bisher auf Schulung der Halter, Erziehung und
situative Absicherung des Hundes setzt, ist man mit
Sicherheit erfolgreicher.
In Ländern wie
Steiermark, Tirol, Schleswig-Holstein, Thüringen,
Niedersachsen, Holland, etc... wurden die
Rasselisten wieder abgeschafft. Dies hat sich
positiv ausgewirkt und zu einem friedlichen
Zusammenleben zwischen Nichthundehaltern und den
Hundehaltern untereinander geführt.
Lt.
kynologischen Experten ist keine wissenschaftlich
korrekt durchgeführte Studie bekannt, welche
nachweist, dass Hunde bestimmter Rassen ein höheres
Gefährdungspotential aufweisen als Hunde mit
vergleichbarer Größe und Statur von nichtgenannten
Rassen oder Mischlingen. Nun wird auf Grund einer,
von Frau Ex-BM Dr. Hartinger-Klein in Auftrag
gegebenen, Studie der Verterinärmedizinischen
Universität Wien durch eine weitere
wissenschaftliche Arbeit von rennomierten Experten,
die dieser Universität angehören, noch einmal
untermauert, dass eine erhöhte Gefährlichkeit von
Hunden allein auf Grund ihrer Rassezugehörigkeit,
nicht gegeben ist.
https://oekv.at/media/upload/editor/files/ÖKV/News/Beilage__Endbericht-Sicherheitspolizeiliche_Hundegesetzgebung_-_08.03.2019.pdf?fbclid=IwAR39H2yVp2yj2j2leU5-nNlnEwbTrFwmLfmQtiXVdp0OJTIchZh9GRgr27k
https://www.vetmeduni.ac.at/de/infoservice/news/detail/artikel/2019/05/16/hundegesetzgebung/?fbclid=IwAR2hymRG5PmxvptSs2NjzOw5nI8EhdMrD3I4HcrdzyDdXbRiK1FTsqhrw2I
Wenn es lt. Wissenschaft keine Rassen gibt, die
eine höhere Gefährlichkeit aufweisen, werden durch
die in Novelle 2021 willkürliche Auflistung einiger
Hunderassen, unauffällige Hunde und deren
verantwortungsbewusste Halter, gegenüber allen
anderen unauffälligen Hunden anderer Hunderassen und
Mischlingen und deren verantwortungsvollen Halter,
ungleich behandelt, als potentiell gefährlich
vorverurteilt, mit unverhältnismäßigen Auflagen
belegt und diskriminiert. Das trägt sicherlich nicht
zu einem friedlichen Miteinander in der Gesellschaft
bei.
Zu § 1b (3): Die Zuordnung der Rasse bei
Kreuzungen ist auch bei bekannten Elterntieren nicht
immer eindeutig möglich, da es sich bei den
Vorfahren bereits um Kreuzungen handeln könnte.
Unmöglich wird der eindeutige Nachweis bei
Streunern, Findlingen, Hunde die aus Urlaubsorten
mitgebracht wurden und bei Hunden aus Tierheimen.
Deshalb ist die Beweislastumkehr zu Lasten des
Tierhalters bedenklich.
§ 6, 1b beinhaltet,
dass Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential einer
ständigen Leinen- und Maulkorbpflicht an
öffentlichen Orten im Ortsgebiet unterzogen werden.
Dadurch werden sie von Anfang an mit bereits
auffälligen Hunden gleichgestellt, auch wenn sie
zuvor noch nie an einem Vorfall beteiligt waren. Es
ist keine Möglichkeit einer Gleichstellung - Leine
ODER Maulkorb - zu allen anderen Hunden vorgesehen.
Auch dann nicht, wenn die
Hundealltagstauglichkeitsprüfung § 4, 2a erfolgreich
absolviert wurde. Eine Ausnahmeregelung der Leinen-
und Maulkorbpflicht für Welpen, Junghunde und alte
Hunde ist in Novelle 2021 ebenfalls nicht
vorgesehen.
Das ständige Laufen an einer
Leine und das ständige Tragen eines Maulkorbes ist
nicht artgerecht, zudem tierschutzrelevant und steht
im Widerspruch zum Bundestierschutzgesetz. Genügend
Auslauf und Kommunikation mit Artgenossen müssen
gewährleistet sein, um gut sozialisierte,
wesensfeste Tiere heranzuziehen.
Bei allen
Hunden, die über lange Zeit ständig an der Leine
geführt werden, kommt es zu Einschränkungen des
Bewegungsbedürfnisses, welche wiederum zu einem
Sinken der Reizschwelle führen, und es wirkt sich
als kontraproduktiv aus, da das Aggressionsverhalten
dadurch gefördert wird. Es entsteht auch eine sehr
prikäre Situation, wenn bei einer Begegnung ein Hund
an der Leine geführt wird und sich der andere frei
laufend nähert, nicht abgerufen wird und in den
Leinenradius des angeleinten Hundes eindringt.
Durch den Maulkorb wird der Hund in großem Maß an
der Kommunikation mit Artgenossen gehindert.
Gegenseitiges Beschnüffeln beim Kennenlernen, die
Einschätzung des Gegenübers, wenn einer oder sogar
beide Hunde einen Maulkorb tragen, ist massiv
eingeschränkt und kann durch Fehlinterpretationen zu
Konflikten zwischen den Hunden führen. Es ist auch
gesundheitlich bedenklich, da durch das ständige
Tragen eines Maulkorbes die Thermoregulation des
Hundes eingeschränkt ist. Bei Hunden mit kurzem
Fang, oder an heißen Sommertagen, kann das fatale
Folgen haben.
Wenn man Hunde in ihren
Bedürfnissen dermassen einschränkt, darf man sich
nicht wundern, wenn sie sich auf Grund der nicht
artgerechten Haltung und mangelnder Sozialisierung
zu Problemhunden entwickeln.
Eine Rasseliste,
ohne Grundlage erstellt, kann zu keinem positiven
Ergebnis führen, sondern löst bei der Bevölkerung
Verunsicherung und Haß auf Hundehalter und ihre
Hunde aus. Der Trend bewegt sich leider schon seit
2010 in diese Richtung, dass zahlreiche Hunde in
Tierheimen abgegeben oder ausgesetzt werden, weil
die Halter mit den Anfeindungen, Auflagen, etc.
überfordert sind. Es kann doch nicht der Wunsch des
Gesetzgebers sein, dass Hundehalter diesen Weg
gehen.
Anstatt Hunderassen ohne
wissenschaftliche Grundlage zu listen, müssen per
Gesetz Vorkehrungen geschaffen werden, die
verantwortungsbewussten von den verantwortungslosen
Hundehaltern zu trennen. Es darf nicht sein, dass
durch das Fehlverhalten EINES EINZIGEN
verantwortungslosen Hundehalters ein Unfall
verursacht wird und Tausende andere unbescholtene
Hundehalter und ihre unauffälligen Hunde dafür die
Konsequenzen tragen müssen.
Die OÖ
Landesregierung sollte nicht den gleichen Weg gehen
wie Wien, NÖ und Vorarlberg, sondern weiterhin auf
das bestehende Gesetz ohne Rasseliste aufbauen. Bei
der geplanten Änderung des OÖ-Hundehaltegesetzes
sollte die bisherige, erfolgreiche Linie
beibehalten, und dem OÖ Landtag ein Entwurf, der auf
Gefahrenabwendung von auffälligen Haltern und
auffälligen Hunden (egal welche Rasse oder
Mischling) ausgerichtet ist, und zusätzlich auf noch
bessere Aufklärung in punkto Hundehaltung, Erziehung
der Hunde und auf situative Absicherung der Hunde
abzielt, vorgelegt werden.
Der Schlüssel für eine
maximale Gefahrenabwehr von Unfällen mit Hunden ist,
dass Hundehalter ihre Hunde gut "lesen" können und
dadurch in der Lage sind die Körpersprache und die
Mimik des eigenen Hundes und auch vom
Entgegenkommenden in verschiedensten Situationen
richtig einzuschätzen und dementsprechend handeln.
Man sollte in Oberösterreich bedächtiger
vorgehen, als es die Landesregierung in Wien getan
hat. Die Rasseliste, gekoppelt mit der 12. Novelle
des Wiener Tierhaltegesetzes, hat ein enormes
Ausmass an tierschutzwidriger Hundehaltung, Hass in
der Bevölkerung gegen Hundehalter und ihre Hunde,
und viel Leid über verantwortungsvolle Hundehalter
und ihre nicht auffälligen Hunde gebracht. Dieser
Fehler sollte in OÖ nicht wiederholt werden.
Vielleicht könnte die Sinnhaftigkeit der Rasseliste
nochmal überdacht werden, bevor die
OÖ-Hundehaltegesetz-Novelle 2021 im OÖ-Landtag
eingebracht wird.
Für eine Mitarbeit stehen
wir jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung
Mit freundlichen Grüssen
Der Vorstand
des Österreichischen Staffordshire Bullterrier Club
oesbc.office@aon.at
(Erging per mail an:
Direktion Verfassungsdienst; LH Stelzer, LR Klinger,
LH-Stellvertreter, Landtagspräsidenten, Klubobleute
aller Fraktionen)
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