Leider erlangt der Vorstand des ÖSBC in letzter Zeit
immer mehr Kenntnis von falschen Darstellungen über
bestimmte Projekte und Geschehnisse innerhalb unseres
Clubs, welche über Postings auf Facebook-Seiten und auch
bei Veranstaltungen verbreitet werden, offensichtlich um
Unzufriedenheit unter den Mitgliedern gegenüber dem
Vorstand des ÖSBC zu schüren.
Von Seiten des Vorstandes war der Wunsch
vordergründig, dass mit den 2021 neu in den Vorstand
gewählten Personen ein Team mit neuen, guten Ideen zum
Wohle der Rasse zustande kommt und hat sich auf eine
4jährige konstruktive Zusammenarbeit gefreut, sonst wäre
der Wahlvorschlag des Vorstandes nicht in dieser
Konstellation zusammengestellt worden. Leider hat sich
bereits nach kurzer Zeit eine Gruppe innerhalb des
Vorstandes gebildet, die, nachdem die neue Zuchtordnung
vom gesamten, neu gewählten Vorstand beschlossen wurde,
weitere Forderungen an den restlichen Vorstand
herangetragen hat, welche die ohnehin schon sehr kleine
Population von zuchttauglichen Hunden massiv
eingeschränkt hätten. Jeder Genetiker bestätigt, JE
GRÖSSER DER GENPOOL, DESTO GESÜNDER SIND DIE HUNDE!
Es wurden aber immer mehr verpflichtende Untersuchungen
mit Auflagen und daraus resultierenden Zuchtausschlüssen
gefordert. Das konnte und wollte der restliche Vorstand
nicht mittragen, zumal es in erster Linie nicht darauf
abzielen würde, die Gesundheit der Hunde zu fördern. Der
Gedanke in einem Vorstand darf nicht auf der Schaffung
von Erschwernissen durch Auflagen basieren, die alle
Züchter durch die ZEO mittragen müssen, nur, weil
möglicherweise der Wunsch besteht, "bestimmte
unliebsame" Züchter dadurch einzuschränken – und schon
gar nicht auf Kosten der Hunde! Gemeinsam an einem
Strang ziehen sieht anders aus und ein Teil dieser
Gruppe ist daraufhin auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand
ausgeschieden.
NUN ZUM THEMA „EPILEPSIE“:
Auf Grund der Information einer Züchterin am 29. Mai
2021, dass eine ihrer Hündinnen epileptische Anfälle
hat, und am 19. Juli 2021 der Club offiziell von der
Besitzerin des Vaters der erkrankten Hündin informiert
wurde, dass ihr Rüde einen Nachkommen mit Epilepsie
gebracht hat, wurde das Thema „Epilepsie“ vom Zuchtwart
in die Tagesordnung für die nächste Vorstandssitzung am
23. Juli 2021 aufgenommen, und in den Entwurf der neuen
Zuchtordnung integriert. In dieser Sitzung wurde sowohl
die neue Zuchtordnung, als auch die Unterstützung der
Forschung nach einem GEN-Test für Epilepsie durch den
ÖSBC, von allen Vorstandsmitgliedern beschlossen. Für
den Club war ein Vorstandsmitglied für die
Kontaktaufnahme mit dem Labor und Klärung aller offenen
Fragen bezüglich der weiteren Vorgehensweise zuständig.
Danach wurde das EPI-Projekt für jede Sitzung in die
Tagesordnung aufgenommen und der Stand der Verhandlungen
hinterfragt und protokolliert. Den Aussagen zufolge
hat es sich immer „nur mehr“ um die Klärung von einigen
wenigen Details gehandelt. Erst als das Projekt auf die
Club-HP gestellt wurde, wurde offengelegt, dass es nach
einem Jahr noch nicht mal eine Zusage des Labors für
eine Zusammenarbeit mit dem ÖSBC gibt, und alles wieder
von der HP entfernt werden muss. Bei ihrem
Ausscheiden aus dem Vorstand war es plötzlich das
Projekt des mit der Aufgabe betrauten
Vorstandsmitglieds, welches dieses ehemalige
Vorstandsmitglied auch mitnehmen würde. Das ehemalige
Vorstandsmitglied hat danach bei einem anderen Labor
eine private Initiative gestartet. Ist das gute Recht
dieses Mitglieds. Aber man muss auch dem Club das
Recht einräumen, ein seit einem Jahr beschlossenes
Projekt für sich weiterzuführen. Da bei dem ersten Labor
kein Interesse bestand, hat der Vorstand das Institut
für Genetik in Bern kontaktiert und die Unterstützung
dieses Forschungsprojektes beschlossen. Das
ausgeschiedene Vorstandsmitglied wurde sogar über diesen
Schritt informiert und über eine mögliche Zusammenarbeit
befragt. Dieses Gespräch wird nun aber als ein
Aushorchen des Zuchtwartes und der Geschäftsstelle über
ihr Projekt bezeichnet. Von einem Gegenprojekt oder
Sabotage durch den ÖSBC kann also nicht die Rede sein,
zumal diese private Initiative seitens des ÖSBC nicht
angetastet oder schlechtgeredet wurde. Hingegen wird
sowohl das Projekt des ÖSBC, als auch der Club
öffentlich durch Unwahrheiten in den Schmutz gezogen.
SAMMLUNG VON ANTRÄGEN BEIM JOE MALLEN
MEMORIAL 2022:
Bei der Geschäftsstelle des ÖSBC sind eine Anzahl von
gleichlautenden Anträgen von Züchtern eingelangt. Es
handelt sich um eine Forderung zur Abänderung der
Zuchtordnung, die Wurfabnahmen und den Zuchtwart
betreffend. Die Vorgehensweise, wie diese
Unterschriften gesammelt wurden ist mehr als bedenklich.
Ein Mitglied ist während der Ausstellung mit den
Anträgen herumgegangen und an die Züchter herangetreten,
hat ihnen den Zettel in die Hand gedrückt und sie zum
Unterschreiben aufgefordert. Bei den Beobachtungen
konnte festgestellt werden, dass die Leute nicht mal
Zeit hatten den Text zu lesen und auch dauernd auf sie
eingeredet wurde. Eine Anfrage, den Antrag mit nach
Hause nehmen zu können um ihn in Ruhe durchzulesen,
wurde abgelehnt. Da die unterschriebenen Anträge an
Ort und Stelle an dieses Mitglied zurückgegeben wurden,
ist anzunehmen, dass niemand mehr genau den Inhalt
kennt, deshalb wurden die einzelnen Punkte aus dem
Antrag kopiert (blaue Kursivschrift)
Als Zuchtgemeinschaft
stehen wir, auf Anraten des ÖKV-Zuchtbuchreferenten Hr.
Koren, zusammen und fordern:
Herr Koren wurde diesbezüglich
vom ÖSBC kontaktiert. Er hat bei diesem Gespräch
bestätigt, dass es eine Anfrage von einem Mitglied wegen
der DNA-Analyse bei Wurfabnahmen durch den Tierarzt, und
der dadurch entstehenden Mehrkosten für Züchter, gab.
Herr Koren hat bestätigt, dieses Mitglied davon in
Kenntnis gesetzt zu haben, dass er diese Regelung in der
ÖSBC-Zuchtordnung in Ordnung findet, sonst hätte er es
in seiner Funktion als Zuchtbuchreferent des ÖKV in
dieser Form nicht genehmigt.
- Die sofortige Änderung
des ÖSBC-ZEO Paragraphen 12 (9) Abs. 2 bis 4 Dieser
soll ersetzt werden durch den ÖKV-ZEO Paragraph
Punkt (9) und Punkt (10)
derzeitiger
Text § 12 (9) Abs. 2 der ÖSBC-ZEO soll lt. Antrag
gestrichen werden: Verweigert ein Züchter
die Wurfabnahme durch den ÖSBC, kann eine Eintragung
des Wurfes in das A-Blatt des ÖHZB nur erfolgen,
wenn die Wurfabnahme mit entsprechendem
Wurfabnahmeprotokoll (§ 12 (9) Abs. 4) von einem
Tierarzt durchgeführt wird und eine DNA-Analyse der
Elterntiere sowie aller Welpen erbracht wird.
Voraussetzung ist, dass auch alle erforderlichen
Zuchtkriterien der Elterntiere erfüllt wurden.
ÖKV-ZEO § 12 Punkt (10) soll lt. Antrag
in dieser Form in die ÖSBC-ZEO aufgenommen werden:
Verweigert ein Züchter eine
Wurfkontrolle/-abnahme durch die VK, erhält der Wurf
nur dann eine Registereintragung mit Zuchtverbot,
sofern er eine Bestätigung eines Tierarztes über die
Kennzeichnung, Gesundheitszustand und Anzahl aller
Welpen erbringt. Bringt der Züchter zusätzlich eine
DNA-Analyse der Elterntiere sowie aller Welpen, und
erfüllen die Elterntiere auch die Qualitätskriterien
der Verbandskörperschaft hinsichtlich Gesundheit,
Wesen und/oder Leistungsfähigkeit, dann erfolgt eine
Eintragung in das A-Blatt des ÖHZB.
Abgesehen davon, dass eine
Registereintragung in der ÖSBC-ZEO nicht vorgesehen
ist und die Welpen deshalb eine B-Blatteintragung
mit Zuchtverbot erhalten würden, sind die beiden
Texte inhaltlich zu 100% ident. Somit ist lt.
ÖSBC-ZEO auch jetzt schon eine Wurfabnahme durch den
Tierarzt möglich. Die DNA-Analyse ist daher nur für
die Eintragung ins A-Blatt notwendig.
Eigenartigerweise wurde genau diese DNA-Analyse
gleich nach Aussenden der neuen ÖSBC Zuchtordnung
von der Person die jetzt die Anträge gesammelt hat
mit dem Argument, dass eine DNA-Analyse eine
ungerechtfertigte finanzielle Mehrbelastung für die
Züchter darstellt, vehement abgelehnt.
derzeitiger Text § 12 (9) Abs. 2 der
ÖSBC-ZEO soll lt. Antrag gestrichen werden:
Bei Zutrittsverweigerung wird ein Pönale von €
300,- verrechnet und als Disziplinarangelegenheit
gemäß § 19 Abs. 2 der Satzungen des ÖKV geahndet
Zwischen einer
Verweigerung der Wurfabnahme durch die VK und einer
Zutrittsverweigerung besteht ein gravierender
Unterschied. Wenn ein Züchter trotz
Terminvereinbarung den Zuchtwart bei seinem Besuch
aus welchen Gründen auch immer nicht in sein Haus
lässt und die Wurfabnahme aus diesem Grund nicht
durchgeführt werden kann, dann ist das eine
Zutrittsverweigerung. Von der Pönale werden dem
Zuchtwart die Unkosten für die umsonst gefahrenen
Kilometer und die Pauschale vom Club ersetzt. Das
Disziplinarverfahren soll einen Wiederholungsfall
ausschließen.
derzeitiger Text § 12 (9) Abs. 3 der
ÖSBC-ZEO soll lt. Antrag gestrichen werden:
Die Wurfabnahme erfolgt in der 8. Woche. Solange
der Wurf nicht abgenommen wurde, darf kein Welpe
abgegeben werden. Die Welpen müssen bei der
Wurfabnahme gechipt, geimpft und entwurmt sein.
Diese Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose
und Parvovirose vor Abgabe der Welpen ist Pflicht.
Sollten Welpen noch längere Zeit beim Züchter
verbleiben, ist er verpflichtet, die weiteren
Grundimmunisierungen zeitgerecht durchführen zu
lassen.
derzeitiger Text § 12 (9) Abs. 4 der
ÖSBC-ZEO soll lt. Antrag gestrichen werden: Bei
jeder Wurfabnahme ist vom Zuchtwart ein Protokoll
anzulegen, wo die Anzahl der Welpen, etwaige
erkennbare Mängel, Verhaltensauffälligkeiten und
Allgemeinzustand der Welpen, Zustand der
Mutterhündin, Kaiserschnitt, Geburtsprobleme,
Entwurmungen und Impfungen dokumentiert werden. Dem
Züchter ist eine Kopie auszuhändigen.
Welpeninteressenten haben das Recht in das
Wurfabnahmeprotokoll Einsicht zu nehmen.
Was an den Absätzen 3 und
4 zu bemängeln ist, entzieht sich unserer Kenntnis,
wenn statt dessen
ÖKV-ZEO § 12 Punkt (9) in die ÖSBC-ZEO
aufgenommen werden soll:
Wurfkontrollen/-abnahmen müssen von Personen, die
sowohl der Rasse kundig als auch für die
Wurfkontrollen/-abnahmen geschult sind, im Auftrag
der rassebetreuenden VK durchgeführt werden.
Wurfkontrollen/-abnahmen müssen auch bei Würfen von
Nichtmitgliedern vorgenommen werden. Eine von
Kontrollor und Züchter unterzeichnete Kopie (oder
ein Durchschlag) des Wurfabnahmeprotokolls ist dem
Züchter zu überlassen. Welpeninteressenten sind
berechtigt darin Einsicht zu nehmen.
Der Antrag beinhaltet
auch, dass dem Zuchtwart jedes Jahr mehrere Tausend
Euros ausbezahlt werden. Nichtvereinsmitglieder und
das Vereinsvermögen werden finanziell immens
belastet, einmal abgesehen davon, dass eine
Wurfabnahme bzw. Untersuchung durch den Tierarzt
mehr wiegt als eine durch den Zuchtwart:
Der Zuchtwart
wird nicht vom Club für seine Wurfabnahmen bezahlt,
sondern der Club übernimmt die Bezahlung der
Fahrtkosten + der Pauschale des Zuchtwartes FÜR den
Züchter. Im ÖSBC wird es seit jeher so gehandhabt,
dass für Züchter welche Mitglieder im ÖSBC sind, die
Kosten für die Wurfabnahme als Service vom Club
übernommen werden. In sehr vielen anderen Clubs
gehen diese Kosten immer zu Lasten des Züchters,
egal ob Mitglied oder Nichtmitglied.
Es ist
doch relevant speziell bei der Entwicklung der
Welpen eine große Vergleichsbasis zu haben. Ein TA
überprüft allein die gesundheitlichen Aspekte, nicht
aber das Gesamtbild. Man kann auch von Tierärzten
nicht verlangen, dass sie von jeder Rasse den
Standard kennen müssen. Z.B. beim Gebiss nehmen
viele an, dass ein Vorbiss beim SBT erlaubt ist.
Mitunter werden auch zuchtausschließende Fehler,
z.B. Fehlfarben wie black-and-tan oder liver, etc.,
nicht erkannt. Bei einer Wurfabnahme durch den
Zuchtwart wird auch der Zustand der Mutterhündin
nach dem Wurf kontrolliert und ob ev. ein
Kaiserschnitt durchgeführt wurde. Beim Impfen und
Chipen werden in der Regel nur die Welpen zum
Tierarzt gebracht.
Bei der Ausstellung ist
auch das Gerücht verbreitet worden, dass es im Club bald
einen neuen Zuchtwart geben soll: Dem
Vorstand ist darüber nichts bekannt, dass der derzeitige
Zuchtwart sein Amt niederlegt, noch soll er aus anderen
Gründen ausgetauscht werden.
Da es
offensichtlich Leute im Club gibt, die es darauf
anlegen, die Arbeit des Vorstandes schlecht zu reden,
Unzufriedenheit unter den Mitgliedern hervorzurufen und
damit versuchen den Club zu spalten, möchten wir
eindringlich ersuchen, bei grassierenden Informationen,
die Unklarheiten und Unsicherheit hervorrufen, bitte an
den Vorstand des ÖSBC heranzutreten und diese Dinge
direkt anzusprechen, damit wir wieder zu Frieden und
Zusammengehörigkeit im ÖSBC finden.
Wir bitten
um euer Verständnis, aber es ist uns ein großes Anliegen
euch auch einmal die Sicht des Vorstandes zu den ganzen
Vorwürfen und Fehlinformationen darzulegen.
Liebe Grüße der Vorstand des ÖSBC
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